30.11.2012
Jahrelang Studenten abgezockt
Verfassungsgericht: Rückmeldegebühr an Berliner Unis war nicht rechtens
Von Ralf Wurzbacher
Berliner Studierende wurden jahrelang zu Unrecht zur Kasse gebeten. Nach einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundesverfassungsgerichts waren die zwischen 1996 und 2004 erhobenen »Rückmeldegebühren« an den Hochschulen der Hauptstadt grundgesetzwidrig. Der seinerzeit fällige Betrag von zunächst 100 D-Mark und später 51,13 pro Semester »steht in grobem Mißverhältnis zu dem Zweck, die Kosten für die Bearbeitung der Rückmeldung zu decken«, befand der zweite Sen...
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