22.11.2012
Mittelalterlich
BAG-Urteil zum kirchlichen Sonderrecht
Von Herbert Wulff
Das kategorische Streikverbot, das die Kirchen ihren Beschäftigten aufzwingen wollen, ist nicht zu halten. Diese Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom Dienstag nachmittag ist uneingeschränkt zu begrüßen. Angesichts der Tatsache, daß Diakonie und Caritas längst wie profitorientierte Privatkonzerne agieren – Lohndumping, Ausgliederungen und Leiharbeit inklusive – war dieser Schritt überfällig. In der mündlichen Begründung der BAG-Präsidentin Ing...
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