21.11.2012
Neue Befreiung beantragen
Ab dem 1. Januar ist keine Rundfunkgebühr, sondern der sogenannte Rundfunkbeitrag zu zahlen. Das Prinzip: Pro Wohnung 17,98 Euro – es sei denn, man hat als Privatperson Anspruch auf Befreiung bzw. Ermäßigung. Allerdings muß man sowohl das eine als auch das andere beantragen. Die Formulare dazu aber soll es tatsächlich erst Ende November auf der Internetseite www.rundfunkbeitrag.de geben, wie jW auf Nachfrage bestätigt wurde. Zum selben Zeitpunkt, so heißt es a...
Artikel-Länge: 7912 Zeichen


