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01.11.2012

»Dieses Urteil ist ein Meilenstein«

Gericht: Wenn die Polizei Menschen nur aufgrund ihrer Hautfarbe kontrolliert, ist das rassistisch. Ein Gespräch mit Sven Adam

Interview: Gitta Düperthal
Sven Adam ist Rechtsanwalt in Göttingen Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat am Montag das Kriterium der Hautfarbe als Legitimation für eine Polizeikontrolle für unzulässig erklärt – und so ein skandalöses Urteil des Koblenzer Verwaltungsgerichtes aufgehoben. Was bedeutet das für künftige Fälle, falls die Polizei trotzdem gezielt schwarze Menschen in Bahnhöfen oder Zügen kontrolliert? Sie haben recht: Wir brauchen uns nicht der Illusion hinzugeben, d...

Artikel-Länge: 4949 Zeichen

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