26.10.2012
OSZE-Feind des Tages: Greg Abbott
Es handelt sich um eine klare Botschaft: »Den Vertretern der OSZE ist es per Gesetz nicht gestattet, ein Wahllokal zu betreten. Es könnte sich um einen kriminellen Akt handeln, sollten OSZE-Vertreter sich innerhalb von 100 Fuß um den Eingangsbereich eines Wahllokals aufhalten. Nichtbeachtung könnte eine Strafverfolgung wegen Verletzung der Staatsgesetze nach sich ziehen.« Seht euch vor, wir beobachten euch. Der so spricht, ist nicht etwa der belarussische Präsident ...
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