02.10.2012
Massaker der SS verjährt
Verfahren gegen Kriegsverbrecher eingestellt. »Vernichtungssaktion« nicht nachweisbar
Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft hat ein Verfahren wegen des SS-Massakers vor 68 Jahren im italienischen Bergdorf Sant’ Anna di Stazzema eingestellt. Die umfangreichen Ermittlungen hätten keinen hinreichenden Tatverdacht für eine Anklage ergeben, teilte die Stuttgarter Staatsanwaltschaft am Montag mit. So könne nicht mit ausreichender Sicherheit belegt werden, daß es sich bei dem Massaker der Panzergrenadierdivision »Reichsführer SS« am 12. August 1944 um ei...
Artikel-Länge: 3231 Zeichen


