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28.09.2012

Bombenleger kein »Bandit«

Amtsgericht Berlin-Tiergarten wertet entsprechende Bezeichnung des Saboteurs Burianek als »Verunglimpfung«

Von Daniel Bratanovic
Wer den am 2. August 1952 in der DDR hingerichteten Johann Burianek einen »Banditen« und »Anführer einer terroristischen Vereinigung« nennt, macht sich wegen der »Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener« strafbar. Zu diesem Urteil gelangte die Vorsitzende Richterin am Amtsgericht Berlin-Tiergarten am Donnerstag. Der frühere Offizier des MfS der DDR, Wolfgang Schmidt, hatte Burianek auf der von ihm betriebenen Internetseite mfs-insider.de mit den entsprechenden Bez...

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