13.09.2000
Klartext aus Karlsruhe
Bundesverfassungsgericht schreibt Kolonialstatus Ost fort
Die in Ost und West ungleiche tarifliche Bezahlung im öffentlichen Dienst ist zulässig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag in einem Grundsatzurteil festgestellt und damit eine entsprechende Verfassungsbeschwerde abgewiesen. Die Klägerin war in der DDR als Verwaltungsangestellte beschäftigt und nach 1990 im Berliner Umweltsenat tätig. Da sie zeitweilig in Westberlin arbeitete, wurde sie nach dem dort geltenden günstigeren Tarif entlohnt, ab...
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