06.09.2012
Beschneidungen in Berlin bleiben straffrei
Land genehmigt religiöses Ritual unter Vorgaben. Jüdisch-muslimische Demonstration gegen Kölner Gerichtsurteil soll dennoch stattfinden
Von Claudia Wangerin
Im Land Berlin bleibt die rituelle Beschneidung von muslimischen und jüdischen Jungen straffrei, wenn bestimmte Vorgaben eingehalten werden. Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) stellte am Mittwoch eine Übergangsreglung vor. Vertreter des Jüdischen Krankenhauses, in dem zahlreiche medizinische Beschneidungen für beide Glaubensgruppen vorgenommen werden, zeigten sich in einer ersten Reaktion »dankbar«.
Das Kölner Landgericht hatte Ende Juni die Beschneidung von Junge...
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