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03.09.2012

Auch Betriebsrente erst mit 67 Jahren

Gerichtsentscheid: Vorteil für Firmen, Nachteil für Beschäftigte

Nach der Rente mit 67 kommt jetzt auch die Betriebsrente mit 67. Nach einem neuen Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt müssen sich etwa 15 Millionen Beschäftigte mit Anspruch auf Extrageld von der Firma darauf einstellen, daß sie die Leistungen bis zu zwei Jahre später ausgezahlt bekommen als fest zugesagt. Wie bei den staatlichen Altersbezügen gilt demnach: 67 statt 65. Wer vorzeitig aus dem Job geht, muß nun auch bei seiner Betriebsrente Abstriche hinnehmen....

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