22.08.2012
Neuregelungen zur Verbraucherinformation
Am 1. September tritt das überarbeitete Verbraucherinformationsgesetz (VIG) in Kraft. Die wichtigste Regelung für den Bürger, der seine Rechte auf diesem Gebiet nutzen will: »Kein Verbraucher muß aus Angst vor Kosten auf einen Antrag verzichten: Bei Entstehen einer Kostenpflicht muß die Behörde vorab von sich aus einen Kostenvoranschlag erstellen und vorlegen.« Dieser Satz fand sich auf Seite drei der Pressemitteilung des zuständigen Bundesministeriums für Ernährung...
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