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18.08.2012

Militarisierung

Grundgesetzänderung durch Hintertür

Von Ulla Jelpke
Das Grundgesetz trennt nicht nur Polizei und Militär, sondern auch die beiden Szenarien für einen möglichen Einsatz der Bundeswehr im Innern scharf: einerseits der Katastrophennotstand, in dem die Bundeswehr zur Unterstützung von Polizei und Katastrophenschutz eingesetzt werden darf, aber ausdrücklich ohne militärische Mittel. Und andererseits der »Staatsnotstand«, der durch die Notstandsgesetzgebung 1968 ins Grundgesetz eingefügt wurde, in dem auch die Bundeswehr m...

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