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08.08.2012

Asylbewerber-Urteil: Widerspruch einlegen!

Heute vor drei Wochen erklärte das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Leistungen für Asylbewerber und Kriegsflüchtlinge für menschenunwürdig. Sie lägen unterhalb des Existenzminimums und müßten unmittelbar erheblich angehoben werden, hieß es in den Meldungen dazu. In etwa müßten sie das Niveau von Sozialhilfe und Hartz IV haben und unverzüglich neu berechnet werden. Bis dahin gelte eine Übergangsregelung, nach der die meisten der rund 130000 Asylbewerber und Fl...

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