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08.08.2012

Nun doch Rente für Witwe von Naziopfer

Nordrhein-Westfalen hatte nach Tod des KZ-Überlebenden Anspruch angezweifelt und Leistung verweigert

Der jahrelange Rechtsstreit zwischen der Witwe eines KZ-Überlebenden und dem Land Nordrhein-Westfalen über die verweigerte Zahlung einer Hinterbliebenenrente ist beigelegt. Die Bezirksregierung Düsseldorf schloß am Dienstag vor dem örtlichen Landgericht einen Vergleich mit den Anwälten der Frau. Dieser sieht eine lebenslange Beihilfe von monatlich 600 Euro vor. Zudem will das Land die Übernahme der Krankenversorgung von Eva B. prüfen lassen. Nach dem Tod des Sinto ...

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