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07.08.2012 / Inland / Seite 4

Amt muß für Miete aufkommen

Sozialgericht Mainz verurteilt Willkür der Jobcenter bei der Festlegung von Mietobergrenzen als Verstoß gegen Menschenwürde und Sozialstaatsprinzip

Susan Bonath
Jobcenter müssen Beziehern von Arbeitslosengeld II die Mietkosten in tatsächlicher Höhe erstatten, »soweit diese angemessen sind«, heißt es im Paragraph 22 des zweiten Sozialgesetzbuches. Was angemessen ist, steht allerdings nicht darin. In der Praxis führt das dazu, daß die Ämter willkürlich Mietobergrenzen festsetzen, wodurch für Leistungsbezieher oftmals selbst eine schäbige Unterkunft zu teuer wird. Finden sie dann keine billigere Wohnung, müssen sie spätestens ...

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