01.08.2012
Klarere Rechte bei Internetfallen
Ab dem heutigen 1. August müssen im Internet die Unternehmen die Verbraucher unmittelbar vor Bestellung einer kostenpflichtigen Leistung »klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die wesentlichen Vertragselemente informieren, insbesondere über die Kosten«. So machte das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am vergangenen Freitag noch einmal auf den nun »besseren Schutz vor Kostenfallen im Internet« aufmerksam. Diese soge...
Artikel-Länge: 7141 Zeichen


