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25.07.2012

BAG bremst ­Kettenbefristungen

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat sogenannte Kettenbefristungen begrenzt. Eine immer wiederkehrende Befristung über lange Jahre deutet auf einen Mißbrauch hin, wie das BAG in einem am Donnerstag vergangener Woche bekanntgegebenen Urteil entschied. In solchen Fällen müsse das Unternehmen nachweisen, daß es trotzdem rechtmäßig handelt. (Az: 7 AZR 443/09) Das deutsche Recht erlaubt befristete Arbeitsverträge zunächst für zwei Jahre, hieß es von AFP dazu weit...

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