14.07.2012
Dresden: Ermittlungen eingestellt
Terrorverfahren gegen Antifaschisten zu den Akten gelegt
Von Markus Bernhardt
Ein gegen Antifaschisten gerichtetes Verfahren wegen der »Bildung einer kriminellen Vereinigung« nach Paragraph 129 Strafgesetzbuch (StGB) ist von der Dresdener Staatsanwaltschaft eingestellt worden. Die Polizei hatte das eingeleitete Verfahren am 19. Februar letzten Jahres genutzt, um massiv gegen Nazigegner vorzugehen, die an diesem Tag einen Neonaziaufmarsch mit friedlichen Massenblockaden verhindert hatten. Am Abend hatte ein vermummtes und bewaffnetes Sonderein...
Artikel-Länge: 3338 Zeichen


