07.07.2012
Schuldspruch für Becker
Ehemaliges RAF-Mitglied wegen Beihilfe zum Buback-Attentat zu vier Jahren Haft verurteilt. Nebenkläger sieht Geheimdienst als »Partner«, der nicht vor Gericht stand
Von Claudia Wangerin
Gut 35 Jahre nach dem Karlsruher Attentat der Roten Armee Fraktion (RAF) auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback ist Verena Becker wegen Beihilfe zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Zweieinhalb Jahre zählen aber wegen einer früheren Verurteilung als abgegolten, da ihr aus der entgangenen Gesamtstrafenbildung kein Nachteil entstehen darf. Das Stuttgarter Oberlandesgericht (OLG) blieb damit knapp unter dem Strafantrag der Bundesanwaltschaft.
...
Artikel-Länge: 3485 Zeichen


