Zum Inhalt der Seite
07.07.2012

Schuldspruch für Becker

Ehemaliges RAF-Mitglied wegen Beihilfe zum Buback-Attentat zu vier Jahren Haft verurteilt. Nebenkläger sieht Geheimdienst als »Partner«, der nicht vor Gericht stand

Von Claudia Wangerin
Gut 35 Jahre nach dem Karlsruher Attentat der Roten Armee Fraktion (RAF) auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback ist Verena Becker wegen Beihilfe zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Zweieinhalb Jahre zählen aber wegen einer früheren Verurteilung als abgegolten, da ihr aus der entgangenen Gesamtstrafenbildung kein Nachteil entstehen darf. Das Stuttgarter Oberlandesgericht (OLG) blieb damit knapp unter dem Strafantrag der Bundesanwaltschaft. ...

Artikel-Länge: 3485 Zeichen

Damit unabhängiger Journalismus weiter möglich bleibt: Unterstützen Sie die junge Welt mit einem Abonnement und erhalten Sie Zugang zu allen Analysen, Reportagen und Kommentaren.

Dein Abo zählt!

Bitte einloggen

Gedruckt

Printabo

Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90

Online

Onlineabo

24/7: Sofortiger Zugang zu allen Artikeln und Beilagen. Downloads, Mailausgabe, Features, das ganze Archiv.

30,90 Euro/Monat Soli: 42,90, ermäßigt: 19,90

Verschenken

Geschenkabo

Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90