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29.06.2012

Erfolgreiche Klage

Ehemalige Schlecker-Mitarbeiterin muß für Kündigung entschädigt werden

Eine von der insolventen Drogeriekette Schlecker gekündigte Mitarbeiterin hat als erste erfolgreich auf Wiedereinstellung geklagt. Wie das Arbeitsgericht Heilbronn am Donnerstag mitteilte, sei die vom beklagten Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz »getroffene Sozialauswahl grob fehlerhaft«. Die Kündigung sei damit unwirksam, die Klägerin müsse weiterbeschäftigt werden. Das Urteil sei bereits vor einer Woche gefällt worden. Geklagt hatte die langjährige Leiterin einer S...

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