27.06.2012
Freispruch für Becker gefordert
Verteidigung im Stuttgarter RAF-Prozeß wirft Nebenkläger »Realitätsflucht« vor
Im Prozeß gegen das frühere RAF-Mitglied Verena Becker wegen des Attentats auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seine Begleiter hat die Verteidigung Freispruch für die heute 59jährige beantragt. »Es gibt keine Beweismittel, die eine Verurteilung der Angeklagten tragen könnten«, sagte Rechtsanwalt Walter Venedey am Dienstag vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. Seine Mandantin müsse für die zeitweilige Untersuchungshaft entschädigt werden. Der Generalbundesanw...
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