23.06.2012
Die FAZ und das Streikrecht
Zur Deutung des Falls Chesapeake
Von Rolf Geffken
Die FAZ war offensichtlich begeistert: Wegen der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in einem Rechtsstreit zwischen der Firma Chesapeake und der Gewerkschaft ver.di (jW-Bericht vom Donnerstag) titelte sie: »Arbeitsrichter erlauben Blitzaustritt aus Tarifvertrag«. Ja sogar: Unternehmen könnten sich während laufender Tarifverhandlungen durch einen Blitzaustritt aus der tariflichen Bindung ihres Arbeitgeberverbandes vor zu hohen Lohnsteigerungen flüchten. Ches...
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