13.06.2012
Richter: Praktiken der Telekom unzulässig
Die Telekom darf Verbrauchern keine Auftragsbestätigungen oder Begrüßungsschreiben schicken, ohne daß sie einen verbindlichen Auftrag erteilt haben. Entsprechende Geschäftspraktiken untersagten die Gerichte in zwei vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) angestrengten Verfahren. In beiden Fällen erkannten die Richter in den ungebetenen Zuschriften eine unzumutbare Belästigung, informierte der Verband in einer Pressemitteilung vom Montag dieser Woche.
Ein ...
Artikel-Länge: 2487 Zeichen


