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04.06.2012 / Sport / Seite 16

Keine Einwände

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, daß Ingo Steuer Eiskunstläufer der Bundeswehr trainieren darf

Klaus Huhn
Der Autor bekennt, daß der folgende Report im Grunde auf der Geschichtsseite dieser Zeitung erscheinen müßte, befand aber, daß er vom Leser doch auf der Sportseite erwartet wird.

Der Sachverhalt: Die Bundesregierung hat faktisch einen Prozeß gegen das Ministerium für Staatssicherheit verloren, aber kaum jemand in der so umfangreichen bundesdeutschen Medienlandschaft teilte das seinen Zuschauern, Lesern oder Hörern mit.

Die Vorgeschichte: Ingo Steuer wurde 1966 in ...



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