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30.05.2012

Zeitarbeitsfirmen mußten nachzahlen

Deutsche Rentenversicherung hat nach Bundesarbeitsgerichtsurteilen bisher 47 Millionen Euro eingetrieben

Über 700 Zeitarbeitsfirmen mußten bisher wegen unzulässiger Niedriglöhne nachträglich Beiträge an die Sozialversicherungen in Höhe von fast 50 Millionen Euro abführen. Diese Zahlen gab am Dienstag die Rentenversicherung Bund bekannt, die das Geld im Rahmen von Betriebsprüfungen eintreibt. Die betroffenen Unternehmen hatten Mitarbeiter auf der Grundlage von Tarifverträgen der »christlichen« Gewerkschaft CGZP beschäftigt, die im Dezember 2010 vom Bundesarbeitsgericht ...

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