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16.05.2012

Doppelsieg für Freie

Die Oberlandesgerichte in Thüringen und Rostock erklären Honorarbedingungen für freie Journalisten bei zwei Zeitungsverlagen für unwirksam

Von Susan Bonath
Freischaffende Journalisten sind stets wirtschaftlichen Zwängen ausgesetzt. Die Schere zwischen ihnen und den »Festen« klaffe immer weiter auseinander, kritisieren der Deutsche Journalistenverband (DJV) und die Deutsche Journalisten-Union (dju) bei ver.di bereits seit Ende der 90er Jahre. Nun erzielten beide Gewerkschaften einen Doppelsieg für die »Freien«. Gemeinsam hatten sie gegen Geschäftsbedingungen in den Honorarverträgen der Suhler Verlagsgesellschaft sowie d...

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