Zum Inhalt der Seite
11.05.2012

Sexuelle Belästigung nicht mehr strafbar

Frankreich: Verfassungsrat hebt geltenden Strafrechtsparagraphen wegen ungenauer Formulierung auf

Von Georges Hallermayer
Im Artikel 222, Paragraph 33, des französischen Strafgesetzbuches hieß es bisher: »Der Sachverhalt, jemanden zu belästigen mit dem Ziel, sexuelle Gunst zu erhalten, wird mit einem Jahr Haft und 15000 Euro Geldstrafe geahndet.« Diese Vorschrift hat der Verfassungsrat Frankreichs vergangenen Freitag aufgehoben. Zur Begründung hieß es, die Regelung sei zu »unscharf« und widerspreche dem Verfassungsgebot, »Verbrechen und Delikte ausreichend klar und präzise zu definiere...

Artikel-Länge: 3849 Zeichen

Damit unabhängiger Journalismus weiter möglich bleibt: Unterstützen Sie die junge Welt mit einem Abonnement und erhalten Sie Zugang zu allen Analysen, Reportagen und Kommentaren.

Dein Abo zählt!

Bitte einloggen

Gedruckt

Printabo

Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90

Online

Onlineabo

24/7: Sofortiger Zugang zu allen Artikeln und Beilagen. Downloads, Mailausgabe, Features, das ganze Archiv.

30,90 Euro/Monat Soli: 42,90, ermäßigt: 19,90

Verschenken

Geschenkabo

Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90