11.05.2012
Sexuelle Belästigung nicht mehr strafbar
Frankreich: Verfassungsrat hebt geltenden Strafrechtsparagraphen wegen ungenauer Formulierung auf
Von Georges Hallermayer
Im Artikel 222, Paragraph 33, des französischen Strafgesetzbuches hieß es bisher: »Der Sachverhalt, jemanden zu belästigen mit dem Ziel, sexuelle Gunst zu erhalten, wird mit einem Jahr Haft und 15000 Euro Geldstrafe geahndet.« Diese Vorschrift hat der Verfassungsrat Frankreichs vergangenen Freitag aufgehoben. Zur Begründung hieß es, die Regelung sei zu »unscharf« und widerspreche dem Verfassungsgebot, »Verbrechen und Delikte ausreichend klar und präzise zu definiere...
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