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08.08.2000

Ostharz bleibt prinzenfrei

Bundesverwaltungsgericht bestätigt Enteignung des Welfenbesitzes

Prinz Ernst August von Hannover erhält nach 1945 Krieg enteignete Ländereien und anderes Vermögen in Sachsen- Anhalt nicht zurück. Das Bundesverwaltungsgericht wies die Beschwerde des Welfenprinzen gegen ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom vergangenen März zurück, wie das Gericht am Montag in Berlin mitteilte. Damit ist das Magdeburger Urteil rechtskräftig. Bei dem von Ernst August vergeblich zurückgeforderten Grundbesitz handelt es sich ...

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