08.08.2000
Ostharz bleibt prinzenfrei
Bundesverwaltungsgericht bestätigt Enteignung des Welfenbesitzes
Prinz Ernst August von Hannover erhält nach 1945 Krieg
enteignete Ländereien und anderes Vermögen in Sachsen-
Anhalt nicht zurück. Das Bundesverwaltungsgericht wies die
Beschwerde des Welfenprinzen gegen ein entsprechendes Urteil des
Verwaltungsgerichts Magdeburg vom vergangenen März
zurück, wie das Gericht am Montag in Berlin mitteilte. Damit
ist das Magdeburger Urteil rechtskräftig.
Bei dem von Ernst August vergeblich zurückgeforderten
Grundbesitz handelt es sich ...
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