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26.04.2012

Signal für Karlsruhe

Berliner Sozialgericht hält Arbeitslosengeld-II-Regelsätze für verfassungswidrig. Unerlaubte Zirkelschlüsse bei Bedarfsermittlung

Von Claudia Wangerin
Das Berliner Sozialgericht hat am Mittwoch entschieden, im Rechtsstreit um die Arbeitslosengeld-II-Regelsätze einer dreiköpfigen Familie das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Die Kammer sei der Überzeugung, »daß die Regelleistungen verfassungswidrig sind«, sagte der zuständige Richter am Sozialgericht, Gunter Rudnik. Nach Auffassung der 55. Kammer verstoßen die aktuellen Regelsätze »gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums«. ...

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