25.04.2012
»Verwarnung« für Antifaschisten
NRW: Gericht versucht, Blockadeaufrufe gegen Dortmunder Neonaziaufmarsch zu kriminalisieren
Von Ulla Jelpke
Weil er auf seiner Homepage einen Aufruf zu einer Demonstration gegen den Dortmunder Neonaziaufmarsch im September 2011 verlinkt hatte, hat sich ein nordrhein-westfälischer Antifaschist eine gerichtliche »Verwarnung« eingefangen. Im Wiederholungsfall droht ihm eine Geldstrafe von 3000 Euro. Das Vorgehen könnte eine Präzedenzwirkung entfalten, die Proteste gegen weitere rechte Demonstrationen behindert.
Wenn deutsche Gerichte »politische Straftaten« verfolgen, wird ...
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