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21.04.2012

Lohn nach Gutsherrenart

Gutachten: Fehlende Mitbestimmung bei der Bezahlung nicht verbeamteter Lehrer ist ­rechtswidrig. GEW fordert Tarifvertrag

Von Sebastian Carlens
Im deutschen Beamtenrecht herrscht der Geist vergangener Jahrhunderte. Aber nicht nur dort: Seit immer mehr Lehrer nicht mehr in den Beamtenstand erhoben, sondern angestellt werden, müht sich die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), diese Beschäftigten in den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) einzugliedern – bisher ohne Erfolg. Nicht einmal die Personalvertretungen haben Mitspracherecht, wenn die Besoldung festgelegt wird: Di...

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