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17.04.2012

Zumutbare Verdrängung

Berliner Sozialgericht weist Klage einer sechsköpfigen Familie auf vollständige Mietkostenübernahme zurück. Kranker Vater soll Umzugsfirma engagieren

Von Claudia Wangerin
Der Prozeß war exemplarisch, der Saal überfüllt: Das Berliner Sozialgericht hat am Montag die Klage einer Familie im Arbeitslosengeld-II-Bezug auf Übernahme der vollen Mietkosten für die Wohnung abgewiesen, in der das Ehepaar seit 15 Jahren lebt, inzwischen mit vier Kindern. Geboren und aufgewachsen sind sie im Stadtteil Schöneberg. Auch der Vater nennt den Bezirk »meine Umgebung«. Der Migrationshintergrund und die schwierige soziale Lage der Familie machen aber die...

Artikel-Länge: 3758 Zeichen

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