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02.08.2000

Der Wetter-Bericht

Wie es Dieter Baumann gelang, ein Attentat auf seine Zahnpasta glaubwürdig zu machen

Von Klaus Huhn
Heute muß sich die oberste Instanz der Internationalen Leichtathletikföderation, das IAAF-Council, mit dem Freispruch Dieter Baumanns befassen. Um dem Leser den Einstieg in das Labyrinth der juristischen Winkelzüge zu erleichtern, sei vorweg noch einmal die IAAF-Regel 55 zitiert:»2. Der Dopingverstoß tritt ein, wenn eine verbotene Substanz im Körpergewebe oder in der Körperflüssigkeit eines Athleten gefunden wird;4. Es ist Pflicht jedes Athleten, sicherzustellen, da...

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