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01.08.2000

Für die Galerie

Mindestlohn-Entscheidung bringt Betroffenen wenig

Von Rainer Balcerowiak
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat eine bemerkens- und begrüßenswerte Entscheidung gefällt. Die Klage von drei ostdeutschen Bauunternehmen und dem Bauunternehmerverband Mecklenburg-Vorpommerns gegen die im September 1999 in Kraft gesetzte Mindeslohnverordnung wurde abgewiesen. Die Bauunternehmer hatten vergeblich darauf gehofft, daß ihr Austritt aus dem Dachverband sie der Pflicht enthebt, den vereinbarten Tarifvertrag über Mindestlöhne anzuwenden. In sei...

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