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28.03.2012 / Titel / Seite 1

Abfuhr für Airlines

Johannes Schulten
Wer kommt für den wirtschaftlichen Schaden auf, der einem unbeteiligten Dritten durch einen Arbeitskampf entsteht? Nach Meinung von vier deutschen Airlines derjenige, der den Streik durchgeführt hat. Deshalb verklagten Lufthansa, Germanwings, Air Berlin und Tuifly die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) auf Schadensersatz in Höhe von 32 517,67 Euro. Das Arbeitsgericht Frankfurt sah das offenbar anders und wies die Klage am Dienstag zurück.

In einem Tarifkonflikt i...

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