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28.03.2012

Eingeschränkte Rechte für Erzeuger

In einem jahrelangen Rechtsstreit um die Anerkennung ihrer Vaterschaft sind zwei deutsche Kläger am vergangenen Donnerstag auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg gescheitert. Die Richter stellten keine Verletzung des Grundrechts der leiblichen Väter auf Achtung des Familienlebens fest. Vielmehr gebe es eine dauerhaft »sozial-familiäre« Beziehung zwischen den Kindern und ihren rechtlichen Vätern (Aktenzeichen: Europäischer Menschenrech...

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