28.07.2000
Deutschsein als Prämisse
Traditionslinien des preußisch-deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes (Teil II und Schluß)
Von Georg Hansen
Am 1. Juni 1870 tritt ein Gesetz des Norddeutschen Bundes in Kraft, das eine Bundesangehörigkeit aller Staatsbürger eines der Bundesstaaten einführt. Es gilt also weiterhin eine preußische, oldenburgische oder hamburgische Staatsangehörigkeit. Die Rechte und Pflichten außer Wahlrecht und Wehrpflicht sind für alle Staatsangehörigen eines Bundesstaates auf dem Gebiet aller Bundesstaaten im wesentlichen gleich. Die Bundesangehörigkeit erlaubt z. B. eine Niederlassung i...
Artikel-Länge: 15831 Zeichen


