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27.07.2000

Einbürgerung findet nicht statt

Traditionslinien des preußisch-deutschen Staatsangehörigkeitsrechts (Teil I)

Von Georg Hansen
Im Gefolge der Französischen Revolution werden aus Untertanen Staatsbürger mit definierten Rechten und Pflichten und einer rechtlichen Gleichstellung aller Staatsbürger. So wird auch der Untertan deutscher Fürsten zum Staatsbürger. Während im 18. Jahrhundert davon ausgegangen wurde, daß zuerst ein schrittweiser Erziehungsprozeß nötig wäre, bevor die Bürgerrechte verliehen werden sollten - modern ausgedrückt: erst Integration, dann rechtliche Gleichstellung - führen ...

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