17.03.2012
Ein Schwein – zur Infanterie!
Franz Mehring in der »Lessing-Legende«: Friedrich II. von Preußen und das Justizwesen. Eine historisch-materialistische Untersuchung
Der König hielt sich für den obersten Richter, der nur wegen der praktischen Unmöglichkeit, jeden einzelnen Rechtsfall selbst zu entscheiden, einen Teil seiner richterlichen Gewalt auf andere übertragen habe, und in seinem königlichen Willen sah er die Quelle, welche die dürre Heide des geschriebenen und überlieferten Rechts gewissermaßen erst befruchtete. (...) Indem der König sich an keine Grundsätze binden wollte, verfiel er in Launen, und gemeiniglich verschlimm...
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