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13.03.2012

EDV droht mit Vollstreckung

Arbeitsagentur schickt falsche Mahnungen an Arbeitslosengeld-II-Bezieher in Ostdeutschland. Grund ist eine Panne im Computersystem

Von Susan Bonath
Der Schreck saß tief bei Ingrid Meier (Name geändert), nachdem sie am 1. März ihren Briefkasten geleert hatte. In der Hand hielt die Hartz-IV-Aufstockerin aus dem Landkreis Börde in Sachsen-Anhalt eine Mahnung über 995,07 Euro, Mahngebühren von 5,20 Euro inklusive. Die Warnung: Sollte Meier das Geld nicht binnen einer Woche überweisen, veranlasse man »die zwangsweise Einziehung«, was weitere Kosten verursache. Auch ein Widerspruch sei maximal auf die Mahngebühren, n...

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