Zum Inhalt der Seite
01.03.2012

Zschäpe bleibt in Haft

Bundesgerichtshof sieht weiterhin Verdacht auf Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Untersuchungsausschuß zu Morden durch Neonazis auch in Sachsen

Von Sebastian Carlens
Die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe muß in Untersuchungshaft bleiben. Eine Haftbeschwerde der 37jährigen verwarf der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluß. Zschäpe hatte sich gegen einen Haftbefehl gewandt, der wegen des Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung und besonders schwerer Brandstiftung erlassen worden war. Der BGH-Strafsenat hält Zschäpe weiterhin für dringend verdächtig, gemeinsam mit den zu To...

Artikel-Länge: 2978 Zeichen

Lesen Sie 10 Wochen lang alle Inhalte der Tageszeitung junge Welt für nur 10 Euro. Das Aktionsabo endet automatisch nach Ablauf und muss nicht gekündigt werden.

Dein Abo zählt!

Weitere Optionen unter: www.jungewelt.de/abo.

Bitte einloggen

Gedruckt

Printabo

Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90

Online

Onlineabo

24/7: Sofortiger Zugang zu allen Artikeln und Beilagen. Downloads, Mailausgabe, Features, das ganze Archiv.

30,90 Euro/Monat Soli: 42,90, ermäßigt: 19,90

Verschenken

Geschenkabo

Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90