01.03.2012
Zschäpe bleibt in Haft
Bundesgerichtshof sieht weiterhin Verdacht auf Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Untersuchungsausschuß zu Morden durch Neonazis auch in Sachsen
Von Sebastian Carlens
Die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe muß in Untersuchungshaft bleiben. Eine Haftbeschwerde der 37jährigen verwarf der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluß. Zschäpe hatte sich gegen einen Haftbefehl gewandt, der wegen des Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung und besonders schwerer Brandstiftung erlassen worden war. Der BGH-Strafsenat hält Zschäpe weiterhin für dringend verdächtig, gemeinsam mit den zu To...
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