28.02.2012
Warten auf den Haftantritt
Warum sich eine Berliner Pflegehelferin weigert, die Kosten eines verlorenen Arbeitsgerichtsprozesses zu tragen
Von Claudia Wangerin
Es geht ihr nicht um 927,50 Euro Prozeß- und Mahnkosten, sondern um einen Mißstand, auf den sie vor Gericht vergeblich versucht hat, aufmerksam zu machen. Am heutigen Dienstag sollte die Berliner Pflegehelferin Angelika-Maria Konietzko eine Erzwingungshaft von bis zu sechs Monaten antreten, weil sie sich weigert, die Kosten eines verlorenen Arbeitsgerichtsverfahrens zu tragen oder einen Offenbarungseid zu leisten. Der Haftantrittstermin wurde jedoch nicht zum ersten...
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