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25.02.2012

Datenzugriff zum Teil rechtswidrig

Schutz für PIN-Codes und Paßwörter: Verfassungsgericht schränkt Überwachung der Telekommunikation ein

Die Regelungen des Telekommunikationsgesetzes zur Abfrage von Daten sind teilweise grundgesetzwidrig. Wie das Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluß entschied, müssen die Bestimmungen, die den Sicherheitsbehörden die Überwachung erlauben, konkretisiert werden. Laut Gesetz sind Anbieter verpflichtet, bestimmte Daten zu speichern. Dazu gehören etwa Rufnummer, Gerätenummer, Name und Anschrift des Kunden. Diese Daten können ...

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