23.02.2012
Ein Nein ist jederzeit möglich
Urteil stärkt Rechte der Kriegsdienstverweigerer im Sanitätsdienst. Erfolg für Stabsärzte
Von Claudia Wangerin
Auch aktive Berufs- und Zeitsoldaten des Sanitätsdienstes der Bundeswehr haben Anspruch auf ein Anerkennungsverfahren als Kriegsdienstverweigerer, wenn sie einen entsprechenden Antrag beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (früher Bundesamt für Zivildienst) stellen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschieden. Geklagt hatten zwei Sanitätsoffiziere, die Zeitsoldaten sind. Einer der Kläger, ein Oberstabsarzt, hatte ...
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