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19.07.2000

Nicht befangen

Kanther-Sozius darf als Bundesverfassungsrichter über Hessen-Klage urteilen

Bundesverfassungsrichter Hans-Joachim Jentsch wird über die Normenkontrollklage der hessischen CDU/FDP-Regierung gegen das Wahlprüfungsgericht des eigenen Bundeslandes mitentscheiden. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts lehnte in einem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluß einen Befangenheitsantrag seines Richters in der Sache ab. Jentsch, der Berichterstatter in dem Verfahren ist, hatte dem Bundesverfassungsgericht am 8. Juni mitgeteilt, daß...

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