16.02.2012
EU-Richtlinie ignoriert
Leipziger Arbeitsgericht gibt grünes Licht für massenhaften Leiharbeitereinsatz im örtlichen BMW-Werk. Europarecht aber erlaubt nur vorübergehende Beschäftigung
Von Herbert Wulff
Vor dem Leipziger Arbeitsgericht hat am Mittwoch eine juristische Auseinandersetzung begonnen, die weitreichende Folgen haben könnte. Es geht um die Frage, ob die in der EU-Zeitarbeitsrichtlinie festgeschriebene Befristung von Leiharbeitseinsätzen auch hierzulande gilt. Anlaß ist ein Streit im örtlichen BMW-Werk. Dessen Betriebsrat hatte die Zustimmung zum Einsatz von 1100 Leiharbeitern verweigert (siehe jW vom 6. Februar). Das Management zog vor Gericht, um die Zus...
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