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15.02.2012

W wie weniger

Hessen bricht Verfassung bei der Besoldung von Professoren. Karlsruhe verlangt deutlich bessere Bezahlung. Regelungsbedarf vielleicht bald für alle Beamten

Von Ralf Wurzbacher
Das kann teuer werden. Nach einem am Dienstag verkündeten Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) verstößt das Land Hessen bei der Besoldung seiner Professoren gegen das Grundgesetz. Die geltende Praxis widerspreche dem Prinzip einer adäquaten Bezahlung von Beamten, befand der zweite Gerichtssenat. Hochschullehrer hätten Anspruch auf ein höheres Grundgehalt sowie ein einklagbares Recht auf Leistungszulagen. Der Beschluß könnte bundesweit Konsequenzen haben, di...

Artikel-Länge: 4323 Zeichen

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