02.02.2012
Mieterrechte gestärkt
Hausbesitzer dürfen nur reale Heizkosten weitergeben
Der Bundesgerichtshof hat mit einem Urteil vom Mittwoch die Rechte von Mietern gestärkt. Vermieter müssen demnach beim Abrechnen der Heizkosten den tatsächlichen Verbrauch zugrunde legen. Eine Abrechnung auf Basis der Vorauszahlungen des Vermieters an den Energieversorger laufe den Vorgaben der Heizkostenverordnung zuwider, so das Gericht. Abgerechnet werden könnten nur die Kosten des im Abrechnungszeitraum tatsächlich verbrauchten Brennstoffs.
Im vorliegenden Fall...
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