13.01.2012
Eine eigene Meinung darf man haben
Arbeitsgericht: Kündigung wegen israelkritischer Äußerung unwirksam
Von Karin Leukefeld
Ein Prozeß vor dem Bonner Arbeitsgericht zwischen dem Journalisten und Nahostexperten Ludwig Watzal und der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) ist am Donnerstag zugunsten Watzals entschieden worden. Die Bundeszentrale hatte Watzal seinen Telearbeitsplatz gekündigt, Richterin Boller erklärte das nach einer mündlichen Verhandlung am Donnerstag für »unwirksam«. Der Versuch einer gütlichen Einigung war Ende letzten Jahres gescheitert. Bei einer Kündigung gebe e...
Artikel-Länge: 3847 Zeichen


