11.01.2012
Auslegung zugunsten des Bankkunden
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat kürzlich auf ein wichtiges Urteil des Bundesgerichtshofs hingewiesen, in dem es um den Mißbrauch von Bank- und Kreditkarten gegangen war. Der BGH habe darin die Rechte der Kunden gestärkt.
In einer einzigen Nacht wurden an verschiedenen Geldautomaten sechsmal jeweils 500 Euro abgehoben. Dies geschah mit der persönlichen Geheimzahl des Kunden. Deshalb schien zunächst klar: Der Kunde habe seine Pflicht zur Sorgfalt, nämlich...
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